Kosten & Gebühren
Schlechtem Geld sollte man kein gutes hinterherwerfen! Unser Ziel ist, unsere Mandanten von zusätzlichen Aufwendungen, vor allem in Gestalt von Vorschüssen oder fallunabhängigen Beiträgen, möglichst freizuhalten. Unsere Kosten machen wir weitestgehend bei Ihrem Schuldner als Verzugsschaden geltend. Wo dies nicht möglich ist, bemühen wir uns um eine Verrechnung mit beim Schuldner eingezogenen Beträgen.