Kosten & Gebühren
Schlechtem Geld sollte man kein gutes hinterherwerfen!
Unser Ziel ist, unsere Mandanten von zusätzlichen Aufwendungen, vor allem in Gestalt von Vorschüssen oder fallunabhängigen Beiträgen, möglichst freizuhalten. Unsere Kosten machen wir weitestgehend bei Ihrem Schuldner als Verzugsschaden geltend. Wo dies nicht möglich ist, bemühen wir uns um eine Verrechnung mit beim Schuldner eingezogenen Beträgen.
… beim vorgerichtlichen Forderungseinzug
0 €
Mitgliedsbeiträge
& Vorschüsse
& Vorschüsse
16 €
Auftragsgebühr netto
(wird verrechnet)
(wird verrechnet)
max. 10 %
Erfolgsprovision in
besonderen Fällen
besonderen Fällen
Ihr Vorteil:
- Keine Mitgliedsbeiträge oder Vorschüsse!
- Auftragsgebühr von lediglich 16 EURO (netto) pro Auftrag, die nicht als Vorschuß zu entrichten ist, sondern mit eingezogenen Beträgen verrechnet wird.
- Erfolgsprovision von maximal 10 % der tatsächlich eingezogenen Beträge in schwierigen oder besonders langwierigen und/oder aufwändigen Verfahren (z.B. in Insolvenzverfahren oder bei Ratenzahlungsvereinbarungen mit sehr vielen kleinen Raten).
- Gebühren und Auslagen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhoben und dem Schuldner als Verzugsschaden auferlegt.
… beim nachgerichtlichen Forderungseinzug
16 €
Auftragsgebühr netto
(wird verrechnet)
(wird verrechnet)
45 %
Erfolgshonorar
auf eingezogene Beträge
auf eingezogene Beträge
35 %
bei vorheriger
vorgerichtlicher Betreuung
vorgerichtlicher Betreuung
Ihr Vorteil:
- Keine Mitgliedsbeiträge oder Vorschüsse!
- Auftragsgebühr von lediglich 16 EURO (netto) pro Auftrag, die nicht als Vorschuß zu entrichten ist, sondern mit eingezogenen Beträgen verrechnet wird.
- Übernahme des gesamten Kostenrisikos (für Ermittlungs-, Überwachungs-, Zwangsvollstreckungskosten etc.) durch uns.
- Erfolgshonorar von 45 % der tatsächlich eingezogenen Beträge. Soweit wir das Verfahren bereits vorgerichtlich betreut haben, beträgt das Erfolgshonorar lediglich 35 %.
… beim Auslandsinkasso
+ 5 %
Auslandsprovision auf
eingezogene Beträge
eingezogene Beträge
Wie beim vorgerichtlichen Forderungseinzug zuzüglich einer Auslandsprovision von 5 % auf alle eingezogenen Beträge.