Schlechtem Geld sollte man kein gutes hinterherwerfen!

Unser Ziel ist, unsere Mandanten von zusätzlichen Aufwendungen, vor allem in Gestalt von Vorschüssen oder fallunabhängigen Beiträgen, möglichst freizuhalten. Unsere Kosten machen wir weitestgehend bei Ihrem Schuldner als Verzugsschaden geltend. Wo dies nicht möglich ist, bemühen wir uns um eine Verrechnung mit beim Schuldner eingezogenen Beträgen.

… beim vorgerichtlichen Forderungseinzug

0 € Mitgliedsbeiträge
& Vorschüsse
16 € Auftragsgebühr netto
(wird verrechnet)
max. 10 % Erfolgsprovision in
besonderen Fällen

Ihr Vorteil:

  • Keine Mitgliedsbeiträge oder Vorschüsse!
  • Auftragsgebühr von lediglich 16 EURO (netto) pro Auftrag, die nicht als Vorschuß zu entrichten ist, sondern mit eingezogenen Beträgen verrechnet wird.
  • Erfolgsprovision von maximal 10 % der tatsächlich eingezogenen Beträge in schwierigen oder besonders langwierigen und/oder aufwändigen Verfahren (z.B. in Insolvenzverfahren oder bei Ratenzahlungsvereinbarungen mit sehr vielen kleinen Raten).
  • Gebühren und Auslagen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhoben und dem Schuldner als Verzugsschaden auferlegt.

Zur Auftragserteilung